Leider spielt die Dekubitus-Vorbeugung bzw. -Prophylaxe auch heute noch eine eher untergeordnete Rolle im Gesundheitswesen. Viele Beteiligte kalkulieren lieber ein bestehendes Risiko ein, sparen vermeintlich Aufwand und Kosten, statt sich von Anfang an konsequent um die Vermeidung der Entstehung von Dekubitus zu bemühen. Eine Abstimmung zwischen den Beteiligten findet kaum statt. Oft arbeiten sie eher gegeneinander und verunsichern damit die Betroffenen, Angehörigen und Bezugspersonen. Pflegekräfte, Ärzte und Krankenkassen werden oft erst aktiv, wenn eine Dekubitus-Wunde entstanden ist und behandelt bzw. therapiert werden muss. Hauptursache für dieses weit verbreitete Vorgehen kann nur mangelndes Wissen und kurzfristiges Denken sein. Denn es liegt auf der Hand, dass alle Beteiligten von einer professionellen Vorbeugung profitieren würden.
Tipps zur Kommunikation mit den an der Dekubitus-Versorgung Beteiligten geben wir Ihnen gerne auf den folgenden Seiten:
Zusammenarbeit mit Pflegekräften
Den Pflegekräften kommt im Rahmen der Dekubitus-Prophylaxe und -Therapie die wohl umfassendste, wichtigste Aufgabe zu. Sie sind, auch rechtlich, für die Durchführung der Pflege, Versorgung und Betreuung verantwortlich.
Die wichtige Rolle Ihres Hausarztes
Auf Basis der Ermittlung des Dekubitusrisikos Ihres Angehörigen verordnet der Hausarzt Ihres Angehörigen die pflegerischen Maßnahmen und unterstützende Hilfsmittel, Verbandstoffe, Medikamente und Therapien.
Zahlung durch die Krankenkasse
Für die Genehmigung und Erstattung von Maßnahmen und Mitteln bei der Dekubitus-Vorbeugung und -Behandlung ist die Krankenkasse Ihres Angehörigen verantwortlich.
Die Hilfsmittel-Lieferanten
Die notwendigen Hilfsmittel werden nach Genehmigung durch die Krankenkasse von einem Sanitätsfachhändler oder Homecare-Unternehmen ausgeliefert.