Den Pflegekräften kommt im Rahmen der Dekubitus-Vorbeugung und -Behandlung die wohl umfassendste, wichtigste Aufgabe zu. Sie sind, auch rechtlich, für die Durchführung der Pflege, Versorgung und Betreuung verantwortlich.
Um das Risiko der Entstehung eines Dekubitus richtig erkennen, Sie als Betroffene entsprechend beraten und den behandelnden Arzt von notwendigen Maßnahmen und Hilfsmitteln im Rahmen der Dekubitusprophylaxe überzeugen zu können, müssen die Pflegekräfte über aktuelles Wissen und praktische Kompetenzen verfügen.
Viele Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Pflege sehen sich jedoch unter einem enormen Zeitdruck. Betroffene erhalten oft nur die Minimalleistung, die der Zeitrahmen und die Vergütung durch die Krankenkassen zulassen. Weil Pflegekräfte oft nicht wissen, welche pflegerischen Maßnahmen und Hilfsmittel es überhaupt im Rahmen der Dekubitusversorgung gibt und welche Pflichten zum Beispiel die Krankenkassen bei der Versorgung ihrer Mitglieder mit entsprechenden Hilfsmitteln haben, bleiben Möglichkeiten ungenutzt.
Ihr Angehöriger wird von einem ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung betreut?
Die Pflegekräfte dieser Einrichtung oder des ambulanten Pflegedienstes sind für die pflegerischen Maßnahmen und die Versorgung Ihres Angehörigen mit den entsprechenden Hilfsmitteln verantwortlich. In § 11 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI – Soziale Pflegeversicherung heißt es dazu:
„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse.“
Mit den hier auf unserer Internetseite für Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen vorliegenden Informationen versuchen wir, Ihnen aktuelles Wissen in verständlicher Sprache zu vermitteln. Pflegekräfte finden ausführliche Fachinformationen im Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege vom Deutschen Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) und in den Dekubitus-Richtlinien der internationalen Dekubitus-Fachgesellschaften EPUAP, NPUAP und PPPIA.