Leider spielt die Dekubitus-Vorbeugung bzw. -Prophylaxe auch heute noch eine eher untergeordnete Rolle im Gesundheitswesen. Viele Beteiligte kalkulieren lieber ein bestehendes Risiko ein, sparen vermeintlich Aufwand und Kosten, statt sich von Anfang an konsequent um die Vermeidung der Entstehung von Dekubitus zu bemühen. Eine Abstimmung zwischen den Beteiligten findet kaum statt. Oft arbeiten sie eher gegeneinander und verunsichern damit die Betroffenen, Angehörigen und Bezugspersonen. Pflegekräfte, Ärzte und Krankenkassen werden oft erst aktiv, wenn eine Dekubitus-Wunde entstanden ist und behandelt bzw. therapiert werden muss. Hauptursache für dieses weit verbreitete Vorgehen kann nur mangelndes Wissen und kurzfristiges Denken sein. Denn es liegt auf der Hand, dass alle Beteiligten von einer professionellen Vorbeugung profitieren würden.

Informieren Sie sich auf unserer Internetseite für Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen darüber, was Sie für Ihren Angehörigen, gegen die Entwicklung eines Dekubitus tun können. Mit diesem Wissen treten Sie in Kontakt mit den an der Dekubitusversorgung Beteiligten.

Erkundigen Sie sich bei der Kranken- und Pflegekasse Ihres Angehörigen, bei Wohlfahrtsverbänden oder den örtlichen Pflegestützpunkten nach entsprechenden Schulungen, Anleitungen und Beratungen.

Sehr wichtig ist zum Beispiel eine Schulung zum Thema „Lagerung und Mobilisation“. Hier lernen Sie, wie Sie Ihren Angehörigen richtig druckentlastend lagern. Wie Sie ihm dabei helfen können, seine Bewegungsfähigkeit zu erhalten und wie Sie ihn hautschonend im Bett bewegen oder in den Rollstuhl transferieren. Die Pflegekräfte kommen zur Schulung auch zu Ihnen nach Hause und richten die Inhalte nach der individuellen Situation Ihres Angehörigen aus.

Wenn Sie Ihren Angehörigen aufgrund eigener körperlicher Einschränkungen nicht entsprechend unterstützen können, holen Sie andere vertraute Personen zur Schulung hinzu. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, eine gute Bewegungsförderung Ihres Angehörigen durch gleichfalls geschulte Verwandte, Freunde oder Nachbarn zu gestalten.

Sie haben nach § 7 a Sozialgesetzbuch (SGB) XI – Soziale Pflegeversicherung „Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind“. Gemäß § 45 SGB XI sind die Pflegekassen verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen unentgeltlich anzubieten.

Der Gesetzgeber geht in § 37 SGB XI sogar noch weiter: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie bei Pflegestufe I und II halbjährlich einmal, bei Pflegestufe III vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Dies soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern, Ihnen regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung bieten. Die Kosten für diese Beratung sind von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten vom zuständigen privaten Versicherungsunternehmen und im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen zu tragen.

Ihnen fehlt die Zeit, sich intensiver mit dem Thema Dekubitus zu beschäftigen? Zu viele andere Dinge sind zu beachten? Sie müssen Familie, Pflege und Beruf miteinander vereinen?

Informieren Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend über FamilienpflegeZeit und das seit 1. Januar 2015 geltende neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Bei der Pflege Ihres Angehörigen sind eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. Nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit der Vorbeugung oder Behandlung eines Dekubitus.

Lassen Sie sich dabei von Angehörigen und Freunden oder zum Beispiel Selbsthilfe- und Gesprächsgruppen unterstützen. Manchmal genügt tatsächlich schon ein Gespräch, der Austausch mit anderen Betroffenen, um die Kraft für die nächsten Schritte zu finden.

Tipps zur Kommunikation mit den an der Dekubitus-Versorgung Beteiligten geben wir Ihnen gerne auf den folgenden Seiten:

Zusammenarbeit mit Pflegekräften

Den Pflegekräften kommt im Rahmen der Dekubitus-Prophylaxe und -Therapie die wohl umfassendste, wichtigste Aufgabe zu. Sie sind, auch rechtlich, für die Durchführung der Pflege, Versorgung und Betreuung verantwortlich.

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Die wichtige Rolle Ihres Hausarztes

Auf Basis der Ermittlung des Dekubitusrisikos Ihres Angehörigen verordnet der Hausarzt Ihres Angehörigen die pflegerischen Maßnahmen und unterstützende Hilfsmittel, Verbandstoffe, Medikamente und Therapien.

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Zahlung durch die Krankenkasse

Für die Genehmigung und Erstattung von Maßnahmen und Mitteln bei der Dekubitus-Vorbeugung und -Behandlung ist die Krankenkasse Ihres Angehörigen verantwortlich.

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Die Hilfsmittel-Lieferanten

Die notwendigen Hilfsmittel werden nach Genehmigung durch die Krankenkasse von einem Sanitätsfachhändler oder Homecare-Unternehmen ausgeliefert.

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