Der Sanitätsfachhandel liefert in der Praxis zu einem sehr hohen Prozentsatz Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen aus.
Sie sind günstig im Einkauf, es treten keine technischen Defekte auf, sie sind einfach einzuweisen und handzuhaben und der Aufwand der Aufbereitung und Wiedereinsatzprüfung scheint gering. Damit haben Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen für den Lieferanten und den Anwender viele Vorteile.
Entscheidend muss jedoch sein, ob diese Hilfsmittel in der individuellen Patientensituation und insbesondere bei vorliegenden hohen Risiken ihren Zweck der Dekubitusprävention leisten.
Grenzen in der Dekubitusprävention
- Keine Universallösung: Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen können für bestimmte Patienten geeignet sein, sollten aber nicht pauschal als Standardversorgung eingesetzt werden. Mobilität, Aktivität, Dekubitusrisiko, Erkrankungen, Körpergewicht, Körperprofil, Lagerungsposition und Pflegeumfeld müssen zusammen betrachtet werden, um zur geeigneten Matratzenauswahl für den individuellen Patienten zu kommen.
- Hohe Risikosituationen: Je höher das Dekubitusrisiko und je geringer die Eigenbewegungen, desto kritischer muss die Leistungsfähigkeit von Schaumstoffmatratzen geprüft werden.
- Patientenabhängige Druckreduzierungseigenschaften: Die Wirkung derselben Matratze kann sich abhängig von Körpergewicht, Körperform und Lagerungsposition erheblich unterscheiden.
- Angaben zu Dekubitusgraden unseriös: Werbeaussagen wie „geeignet bis Grad III“ sind nicht geprüfte Aussagen, die von Fachgesellschaften wie der EPUAP scharf kritisiert werden.
- Hilfsmittelnummer ist kein Wirksamkeitsnachweis: Die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis belegt nicht automatisch, dass eine Matratze für jeden Risikopatienten oder jede Versorgungssituation geeignet ist.
- Weicher ist nicht automatisch besser: Zu starkes Einsinken in den weichen Schaum kann die Restmobilität des Patienten beeinträchtigen, Mikrobewegungen und selbstständige Lageveränderungen erschweren.
- Nicht wartungsfrei im funktionalen Sinn: Schaumstoff kann durch Gebrauch, Dauerbelastung und wiederholte Aufbereitung an Elastizität und damit an druckverteilender Wirkung verlieren.
- Qualitätskontrolle beim Wiedereinsatz kaum möglich: Vor einer erneuten Versorgung muss grundsätzlich geprüft werden, ob die erforderlichen Produkt- und notwendigen Druckverteilungseigenschaften weiterhin vorhanden sind. Diese Überprüfung ist in der Praxis kaum möglich. Bei gebrauchten Schaumstoff-Produkten kann keine verlässliche Aussage zu den Leistungseigenschaften gemacht werden.
- Hygienische Risiken: Beschädigungen oder Haarrisse in den Bezügen können eine Kontamination des offenporigen Matratzenkerns ermöglichen. Eine sachgerechte Aufbereitung des Matratzenkerns ohne Schädigung des Schaumstoffes und seiner Eigenschaften ist dann nicht möglich.
- Regelmäßige Überprüfung: Verändern sich Risiko, Mobilität, Körpergewicht oder Gesundheitszustand, muss die Eignung des Antidekubitussystems erneut bewertet werden. Eine heute geeignete Schaumstoffmatratze kann bei einer Veränderung der Mobilität oder der Pflegesituation bereits kurz nach dem Einsatz ungeeignet sein.
- Patientenbedarf vor Einfachheit: Einfache Handhabung, kein Prüf- oder Wartungsaufwand, geringe Störanfälligkeit oder niedrigere Kosten dürfen nicht das ausschlaggebende Auswahlkriterium sein.
Fazit: Schaumstoff-Weichlagerungsmatratzen sind eine mögliche, aber keine pauschale Lösung. Insbesondere bei hohen und sehr hohen Risikosituationen muss individuell geprüft werden, ob die tatsächlichen Leistungseigenschaften für den jeweiligen Patienten ausreichend sind.