Auch Hersteller tragen zur Misere bei: Irreführende Produktbezeichnungen sichern Verkaufschancen, während wichtige Hinweise auf Anwendungsrisiken, Kontraindikationen oder korrekte Aufbereitungsverfahren fehlen – zulasten des Patientenschutzes. Das Kernproblem: die fatale Fokussierung auf sogenannte „Dekubitusgrad-Etiketten“. Produkte werden beworben mit Versprechen wie „geeignet bis Grad IV“ – obwohl wissenschaftliche Fachgesellschaften wie die EPUAP betonen, dass dieser Zusammenhang zwischen Produkt und Wundstadium schlicht nicht existiert. Patienten, Pflegende, Angehörige und Sanitätshäuser werden so getäuscht. Die Eignung eines Hilfsmittels ergibt sich einzig aus dem individuellen Patientenkontext – aus nichts anderem.
Fazit: Die Vereinfachung der Hilfsmittelversorgung ist weder ethisch vertretbar noch wirtschaftlich sinnvoll. Um Folgekosten zu senken, führt an einer individuellen, fachlich fundierten Bedarfsermittlung und Versorgung durch Fachpersonal kein Weg vorbei.