Die Kostenübernahme der Hilfsmittel wurde abgelehnt – was kann ich tun?

Ausgangssituation

Der Hilfsmittelbedarf wurde fachlich festgestellt, ein qualifizierter Hilfsmittel-Leistungserbringer hat die konkrete Versorgungssituation beurteilt und eine ärztliche Verordnung liegt vor. Trotzdem lehnt die Krankenkasse die beantragte Kostenübernahme ab. Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass die Entscheidung nicht überprüft werden kann. Versicherte können gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen.

Wichtig: Bei Dekubitusrisiko oder bereits bestehendem Dekubitus sollte eine Ablehnung nicht einfach hingenommen werden, wenn das beantragte Hilfsmittel nach fachlicher Einschätzung medizinisch erforderlich ist. Entscheidend ist eine konkrete, patientenbezogene Begründung des Bedarfs.

So gehen Sie nach einer Ablehnung vor

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Ablehnungsbescheid vollständig lesen

Prüfen Sie: Was genau wurde abgelehnt? Welche Begründung nennt die Krankenkasse? Wurde die medizinische Erforderlichkeit bestritten, ein anderes Hilfsmittel vorgeschlagen oder auf eine vermeintlich ausreichende Standardversorgung verwiesen? Bewahren Sie den Bescheid und alle Unterlagen auf.

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Widerspruchsfrist sichern

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Wenn für eine ausführliche Begründung noch Unterlagen fehlen, sollte zunächst fristwahrend Widerspruch eingelegt und angekündigt werden, dass die Begründung nachgereicht wird. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im konkreten Bescheid.

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Den Hilfsmittel-Leistungserbringer sofort informieren

Bitten Sie den Leistungserbringer um Unterstützung bei der Widerspruchsbegründung. Er sollte erläutern können, warum die beantragte Versorgung aufgrund der konkreten Risikosituation erforderlich ist und warum eine von der Krankenkasse vorgeschlagene Alternative gegebenenfalls nicht ausreichend ist.

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Arzt und Pflegefachkräfte einbeziehen

Bitten Sie den behandelnden Arzt und – soweit beteiligt – Pflegedienst bzw. Pflegefachkräfte um eine konkrete medizinische und pflegefachliche Begründung. Allgemeine Aussagen wie „Antidekubitusmatratze erforderlich“ sind weniger hilfreich als eine Beschreibung des individuellen Risikos und der funktionellen Folgen bei Ausbleiben der bedarfsgerechten Versorgung.

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Den individuellen Bedarf konkret beschreiben

Weisen Sie darauf hin, dass der Hilfsmittelanspruch nach § 33 SGB V unter anderem Hilfsmittel umfasst, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Stellen Sie den Bezug zur konkreten Situation des Patienten her. Im Widerspruch sollten insbesondere Mobilität und Eigenbewegung, Liege- und Sitzzeiten, vorhandene Hautschäden oder Dekubitus, gefährdete Körperregionen, mögliche bzw. nicht mögliche Positionsveränderungen, Schmerzen, bisherige Maßnahmen und die konkrete Pflegesituation dargestellt werden. Erklären Sie, welches Versorgungsziel erreicht werden soll und warum eine einfachere oder von der Krankenkasse vorgeschlagene Alternative den individuellen Bedarf nicht ausreichend deckt. Entscheidend ist nicht der Produktname, sondern die erforderliche Funktion und die präventiven bzw. therapeutischen Eigenschaften im konkreten Einzelfall.

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Bei akuter Gefährdung die Dringlichkeit hervorheben

Wenn bereits ein Dekubitus besteht, sich Hautschäden verschlechtern oder ohne zeitnahe Versorgung erhebliche gesundheitliche Nachteile drohen, sollte dies ausdrücklich mitgeteilt und ärztlich bzw. pflegefachlich dokumentiert werden. Notwendige pflegerische und medizinische Maßnahmen dürfen während des Widerspruchsverfahrens nicht ausgesetzt werden.

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Widerspruchsentscheidung abwarten – aber nachfassen

Fragen Sie bei medizinischer Dringlichkeit aktiv nach dem Bearbeitungsstand. Wird dem Widerspruch abgeholfen, kann die Versorgung entsprechend umgesetzt werden. Wird er zurückgewiesen, erhalten Sie grundsätzlich einen Widerspruchsbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

Wichtig: Eine Ablehnung der Krankenkasse beendet den Hilfsmittelanspruch nicht automatisch. Wenn die Versorgung im konkreten Einzelfall medizinisch erforderlich ist, sollte der Bedarf nachvollziehbar begründet und die Entscheidung fristgerecht überprüft werden. Bei Dekubitus zählt nicht nur, welches Hilfsmittel beantragt wurde, sondern welches gesundheitliche Risiko vermieden und welche notwendige Druckentlastung erreicht werden muss.

Hilfsmittel abgelehnt – aber die Versorgung kann nicht warten. Was kann ich in der Zwischenzeit tun?

Warum schnelles Handeln wichtig ist

Bei einem hohen Dekubitusrisiko oder einem bereits bestehenden Dekubitus kann eine längere Wartezeit problematisch sein. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung sollte deshalb weiterverfolgt werden – gleichzeitig muss aber geprüft werden, wie die notwendigen druckentlastenden Maßnahmen wie die Hilfsmittelversorgung bis zur endgültigen Entscheidung sichergestellt werden können.

Grundsatz: Rechtsweg und Versorgung sollten parallel gedacht werden. Die Ablehnung der Krankenkasse darf nicht dazu führen, dass notwendige pflegerische und medizinische Maßnahmen bis zur Entscheidung ausgesetzt werden.

Mögliche Schritte zur Überbrückung

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Leistungserbringer sofort nach einer Übergangslösung fragen

Fragen Sie den qualifizierten Hilfsmittel-Leistungserbringer ausdrücklich, ob das benötigte System vorübergehend zur Verfügung gestellt werden kann – beispielsweise als Mietversorgung, befristete Selbstzahlerlösung, Leihstellung oder gegebenenfalls als Testversorgung. Ob und zu welchen Bedingungen dies möglich ist, hängt vom Anbieter und vom konkreten Hilfsmittel ab.

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Kosten und Bedingungen vorab schriftlich klären

Wenn Sie eine vorübergehende Miet- oder Selbstzahlerlösung erwägen, lassen Sie sich Preis, Mietdauer, Kündigung, Lieferung, Wartung sowie Rückgabebedingungen schriftlich nennen. Klären Sie außerdem, was geschieht, wenn die Krankenkasse die Versorgung später doch bewilligt.

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Selbstbeschaffung nicht automatisch als Kostenerstattung ansehen

Eine private Miete oder Beschaffung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse die entstandenen Kosten später erstatten muss. Lassen Sie sich deshalb möglichst vorab beraten und dokumentieren Sie Ablehnung, Dringlichkeit, medizinische Erforderlichkeit und sämtliche Kontakte mit der Krankenkasse.

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Krankenkasse über die akute Situation informieren

Teilen Sie der Krankenkasse schriftlich mit, wenn wegen der Ablehnung eine Versorgungslücke droht. Beschreiben Sie konkret, welche gesundheitlichen Nachteile bei weiterer Verzögerung zu erwarten sind, und bitten Sie um eine kurzfristige erneute Prüfung bzw. beschleunigte Entscheidung.

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Vorhandene pflegerische Maßnahmen sofort überprüfen und intensivieren

Bis zur endgültigen Hilfsmittelversorgung muss die Druckentlastung mit den individuell geeigneten und fachlich festgelegten Maßnahmen bestmöglich sichergestellt werden. Dazu gehören je nach Situation insbesondere Mobilisation, Positionsveränderungen, Hautbeobachtung und die Überprüfung der gesamten Liege- bzw. Sitzsituation. Ein fehlendes Hilfsmittel darf nicht durch schematische Maßnahmen ersetzt werden; die Situation muss individuell beurteilt und angepasst werden.

Praktische Frage an den Leistungserbringer

„Die Krankenkasse hat die beantragte Versorgung abgelehnt. Wir legen Widerspruch ein, können wegen des Dekubitusrisikos aber nicht mehrere Wochen oder Monate ohne ausreichende Druckentlastung warten. Welche fachlich geeignete Übergangslösung können Sie uns kurzfristig anbieten – zum Beispiel Miete, Leih- oder Teststellung – und welche Kosten entstehen dabei?“

Wichtig: Bei Dekubitusrisiko ist Zeit ein wesentlicher Faktor. Widerspruch und notwendige Versorgung sollten deshalb parallel verfolgt werden: Entscheidung überprüfen lassen – aber gleichzeitig eine fachlich geeignete Übergangslösung organisieren und die Druckentlastung kontinuierlich sicherstellen.

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