Meldung aus der „Zeitschrift für das gesamte Medizinprodukterecht“

Die „Zeitschrift für das gesamte Medizinprodukterecht“ meldet die Publikation des „Positionspapiers über die Dekubitusversorgung“ von sieben Hilfsmittel-Anbieter-Verbänden. 95 Prozent der auftretenden Druckgeschwüre gelten als vermeidbar und verursachen dramatische Kostenanstiege bei den Krankenkassen. Deutliche Forderungen der Verbände sollen zur Verbesserung der Situation beitragen.

Titelblatt der Zeitschrift für das gesamte MedizinprodukterechtVerbesserungen im Hilfsmittelverzeichnis und ein Ausschluss von Ausschreibungen im Dekubitusbereich: In dem gemeinsamen Positionspapier „Dramatischer Kostenanstieg durch Fehlentwicklungen in der Dekubitusversorgung“ fordern der Bundesinnungsverband für Orthopädie (BIV-OT), der Bundesverband für Medizintechnologie (BVMed), die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp) der Reha-Service-Ring (RSR), reha Vital, EGROH sowie Sanitätshaus Aktuell eine qualitativ bessere Dekubitus-Versorgung.

Als Dekubitus wird ein Druckgeschwür bezeichnen, welches durch die Unterbrechung der Versorgung mit sauerstoffreichem Blut aufgrund permanenten Drucks auf bestimmte Hautareale entsteht. Trotz Anstiegs der Anzahl an Risikopatienten um nur 22 % ist die Zahl der Dekubitualgeschwüre in den vergangenen zehn Jahren um beinahe 50 % gewachsen. Dies liegt den Verbänden zufolge nicht am mangelnden Wissen bezüglich der Vermeidung von Druckgeschwüren. Problem sei vielmehr die seit dem Jahre 2010 um 70 % gesenkten Erstattungspreise und ein dem Versorgungsbedarf nicht gerecht werdendes Hilfsmittelverzeichnis. Dadurch werde eine fachgerechte und ausreichende Versorgung der Patienten faktisch verhindert. Inzwischen erleiden jährlich rund 460.000 Menschen in Deutschland mindestens ein Dekubitusgeschwür, wobei sich die Erkrankung üblicherweise stark negativ auf die Psyche und die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen auswirkt und im schlimmsten Falle auch zum Tode führen kann. Dabei gelten dem Forderungspapier zufolge 95 % aller Druckgeschwüre als vermeidbar. „Deshalb ist es an der Zeit, dass das Thema stärker in die Öffentlichkeit getragen wird und die Fehlentwicklungen in der Dekubitusversorgung abgestellt werden“, so Daniela Piossek, Hilfsmittelexpertin beim BVMed.

Konkret fordern die Verbände die Schaffung passender Bewertungskriterien in Zusammenarbeit von GKV-Spitzenverband, Wissenschaft, Fachexperten und Verbänden zur Aufnahme von Antidekubitussystemen in das Hilfsmittelverzeichnis und in die Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern; ebenso die Berücksichtigung von Prozesskosten der Dekubitusversorgung in voller Höhe in den Verträgen, die Abschaffung der Dekubitusgrade als Hauptkriterium zur Hilfsmittelauswahl, sowie den Ausschluss von Ausschreibungen nach § 127 Abs. 1 SGB V für Hilfsmittel gegen Dekubitus.

(Quelle: BVMed)