BVMed und fmp kritisieren neuen Kassenvertrag zu Pflegebetten

„Individuelle Bedarfsermittlung statt Einheitsversorgung notwendig“

Die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordern bei der Auswahl einer geeigneten Liegehilfe zur Dekubitusvorsorge eine qualifizierte Bedarfsermittlung beim Patienten anstelle einer von der Krankenkasse vorgegebenen Einheitsversorgung. 

Die beiden Verbände kritisierten den jüngsten Pflegebettenvertrag der Knappschaft-Krankenkasse, der vorsieht, dass mit jedem Pflegebett eine normierte Antidekubitus-Matratze geliefert wird, unabhängig davon, welcher spezifische Bedarf vorliegt und ob der Pflegebedürftige überhaupt ein Dekubitusrisiko hat. „Die Auswahl einer geeigneten Liegehilfe muss nach dem individuellen Dekubitus-Risiko eines Patienten, seiner Mobilitätssituation, dem pflegerischen Umfeld, der Grunderkrankung und den begleitenden Therapiezielen erfolgen. Willkürliche einheitliche Vorgaben durch eine Krankenkasse, um Kosten zu sparen, schaden den Versicherten und schränken die ärztliche Therapiehoheit ein“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt und fmp-Vorsitzender Patrick Kolb.

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